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Und wenn Mama krank wird

Dorf- und Familienhelferinnen bieten Hilfe an


  • Wann kann eine Familienhelferin/Dorfhelferin ins Haus kommen?
  • akute Erkrankung
  • Krankenhausaufenthalt
  • ambulanten Operation Behandlung
  • Kur- oder REHA-Aufenthalt
  • Risikoschwangerschaft und nach einer Entbindung
  • psychischer Erkrankung
  • Problemsituation
  • Entlastung einer Pflegeperson über Verhinderungspflege oder zusätzliche Betreuungsleistung

Welche Aufgaben kann eine Familienhelferin/Dorfhelferin übernehmen?

  • Sie unterstützt Familien bei Fragen der Kindererziehung und Betreuung im Alltag, begleitet zu Ämtern und Ärzten.
  • Sie hilft den Familienalltag aufrecht zu erhalten.
  • Sie unterstützt und vertritt die Mütter bei allen Aufgaben der Haushaltsführung. (Kochen, Waschen, Saubermachen)
  • Sie versorgt und betreut die Kinder.
  • Sie hilft bei der häuslichen Pflege kranker oder behinderter Familienmitglieder.
  • Zusätzlich leistet die Dorfhelferin Unterstützungin landwirtschaftlichen Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben bei Stall-, Feld- und Gartenarbeit

Wer bezahlt diesen Dienst

  • Krankenkassen
  • Jugendämter
  • Beihilfestellen     
  • Soziakämter
  • Rentenversicherungen
  • Pflegekassen

Wenn sie Fragen haben oder eine Beratung wünschen, rufen sie uns doch
einfach an.

Ihr Ansprechpartner vor Ort:

Kath. Dorfhelferinnen & Betriebshelfer in Bayern GmbH

Einsatzleitung:
Irmgard Weinrauch 08555 4402
Burgi Rodler 08581 4536