Aus den Sitzungen

25. Sitzung des Gemeinderates 16.04.2012

Beratungsgegenstand

Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an die best. Grenzgarage und Neubau eines Carports (Tektur zu BSNr.1-BG-172-2011) durch Günther Rupp, Eppenschlag

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Folgender Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nach vorliegendem Antrag einschließlich Begründung das Einvernehmen erteilt:
Carport außerhalb der Baugrenzen im südwestlichen Bereich des Baugrundstücks mit entsprechenden Abständen zur Gemeindestraße „Am Klopferbach“ lt. Eingabeplan bzw. Antrag

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Ersatzwohnhauses mit Einliegerwohnung durch Galster Stephanie und Franz, Eppenschlag;
Anzeige der Beseitigung

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.
Die Anzeige über die Beseitigung einer baulichen Anlage wird zur Kenntnis genommen.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung und Umbau des bestehenden Gebäudes durch Stefan Schönberger, Höhenbrunn

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.


Beratungsgegenstand:

Antrag auf Errichtung eines Nebengebäudes für eine Hackschnitzelheizung durch Graf Alois und Erika,Eppenschlag

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 9
und Aufstellung eines Bebauungsplanes einschließlich Grünordnungsplan für das Baugebiet „WA Klopferbach - Erweiterung Nr. 2“

Im Rahmen des Bauleitverfahrens wurde die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 20.02.2012 bis 31.03.2012 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die Auslegung verständigt. Während dieser Auslegung gingen folgende Bedenken und Anregungen ein:

1) Stellungnahme techn. Umweltschutz vom 17.02.2012

Wertung: Siehe Abwägungen vom 30.01.2012
Keine weitere Veranlassung:Der Umweltbericht wird bei der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt.

2) Stellungnahme techn. Umweltschutz vom 19.03.2012

Wertung: Siehe Abwägungen vom 30.1.2012; keine weitere Veranlassung; Zu „Untere Bauaufsichtsbehörde“:Die Rechtsgrundlage für Allgemeine Wohngebiete wird geändert auf § 4 BauNVO (3.1.1.S.10). Die redaktionellen Hinweise werden berücksichtigt.

3) Stellungnahme Technischer Umweltschutz vom 16.02.2012

Wertung: Siehe Wertung vom 30.01.2012
Es wird davon ausgegangen, dass die Werte vom Straßenverkehrslärm (GVStr.) eingehalten werden. keine weitere Veranlassung

4)  Stellungnahme Deutsche Telekom Technik GmbH, Regensburg vom 21.03.2012

Wertung: Siehe Abwägung vom 30.01.2012; keine weitere Veranlassung

5)  Stellungnahme E-ON Netz GmbH, Bamberg vom 02.03.2012

Wertung:Keine weitere Veranlassung
                                                       
6) Stellungnahme E.ON Bayern AG Regen vom 16.02.2012

Wertung: Siehe Abwägung vom 30.01.2012; keine weitere Veranlassung

7) Stellungnahme Bayer. Bauernverband, Freyung, vom 12.03.2012

Wertung: Keine weitere Veranlassung

8) Stellungnahme Regierung von Niederbayern SG Raumordnung vom 27.02.2012

Wertung: keine weitere Veranlassung

9) Stellungnahme Staatl. Bauamt Passau vom 15.02.2012

Wertung: keine weitere Veranlassung

10) Stellungnahme WWA Deggendorf vom 23.02.2012

Wertung: siehe Abwägung vom 30.01.2012; keine weitere Veranlassung

Beschluss: Das Deckblatt Nr. 9 zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom 16.04.2012 verbindlich festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zum Deckblatt Nr. 9 beim Landratsamt einzuholen.

Weiterer Beschluss: Der Bebauungsplan einschl. Grünordnungsplan WA Klopferbach Erweiterung Nr. 2 wird in der Fassung vom 16.04.2012 mit den in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gegenüber dem Landratsamt Freyung-Grafenau anzuzeigen.

     
Beratungsgegenstand:
                                            
Berichterstattung des Vorsitzenden

a) Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

Wie der Vorsitzende berichtete, ist mit Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Deggendorf vom 26.03.2012 der Bewilligungsbescheid für das Vorhaben AWB Eppenschlag BA 01, (Hungerberg, Hohenthan, Kleinfürstberg, Sommerau, Kleinarmschlag, Großmisselberg, Fürstberg) eingegangen. Für das Vorhaben wurden Zuweisungen des Freistaates Bayern aus dem Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer in Höhe von 360.041,23 EUR bewilligt und ausbezahlt.

b) Gewinnermittlung WSV Eppenschlag/Gemeinde Eppenschlag GbR

Der Vorsitzende gab die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 für das Jahr 2011 bekannt. Demnach beliefen sich die Einnahmen der WSV Eppenschlag/Gemeinde Eppenschlag GbR auf 4.456,72 Euro. Die Ausgaben lagen bei 7.919,67 Euro. Somit habe sich ein Verlust in Höhe von 3.462,95 Euro ergeben. Der Verlust begründet sich überwiegend durch Abschreibungen des Pistenbullys, Liftanlage, Garage für Pistenbully sowie des Gebäudes Talstation. Außerdem musste der Skibetrieb im Jahr 2011 bereits am 04.02.2011 wegen Schneemangel eingestellt werden, was einen Totalausfall von 2 Monaten einschließlich des Faschings, nach sich zog. Ein Totalausfall war auch noch zu Weihnachten wegen Regenwetters, zu verzeichnen. So konnte die Eröffnung des Skibetriebes erst am 30.12.11 eröffnet werden.


Ende der öffentlichen Sitzung um 20:20 Uhr

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22. Sitzung des Gemeinderates am 02.11.2011

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete der Vorsitzende zunächst über den Vollzug der in der vorausgegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse, deren Sachstand und die verwaltungsmäßigen Abwicklungen.

Anschließend informierte er über die am 24. September 2011 in der Maintal-Halle Dettelbach stattgefundene Ehrung der 1. Sieger aus 49 Landkreisen und kreisfreien Städten aus ganz Bayern. Der Bayerische Staatsminister für Umwelt und Gesundheit, Dr. Markus Söder, der auch Schirmherr des landesweiten Wettbewerbs „Grüne Begegnungs- und Erlebnis(t)räume“ war, überreichte hierbei ein kunstvolles Bronzerelief zusammen mit einer Staatsurkunde. Die Auszeichnung erfolgte für die herausragenden garten- und landeskulturellen Leistungen bei der Gestaltung einer lebenswerten Heimat.

Beratungsgegenstand:

Ausbau GVStr. Eppenschlag-Hungerberg, FRG 47-Hohenthan

Vor der Behandlung der Bauanträge informierte der Vorsitzende darüber, dass die in der letzten Sitzung beschlossenen zusätzlichen Asphaltierungsarbeiten im Bereich Kleinfürstberg höher liegen. Die zusätzlichen Gesamtkosten würden sich bei etwa 15.000,00 Euro bewegen. Da die Dringlichkeit der Ausführung der Asphaltierungsarbeiten aber schon in der durchgeführten Ortsbesichtigung gesehen wurde, bat er das Gremium um Zustimmung.

Beschluss: Der Gemeinderat Eppenschlag nimmt von den zusätzlichen Kosten i.H. v. 15.000,00 Euro Kenntnis und stimmt diesen zu.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Güllerundbehälters durch Ewald Schneider, Marbach auf dem Grundstück Fl.Nr. 2143, Gemarkung Eppenschlag

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Unterstellhalle durch Gerhard Buchecker, Eppenschlag, auf dem Grundstück Flur Nr. 18, Gemarkung Eppenschlag

Beschluss: Dem Antrag auf Baugenehmigung wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „WA Klopferbach“;
Aufstellungsbeschluss

Der Vorsitzende teilte mit, dass mit der Änderung bzw. Aufstellung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes die Möglichkeit geschaffen werden soll, neue Baugrundstücke für Familien zu erschließen. Die Vorentwürfe des Deckblattes zum Flächennutzungsplan sowie des Bebauungsplanes liegen vor.

Im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 9 wird im Parallelverfahren der Bebauungsplan „WA Klopferbach-Erweiterung Nr. 2“ aufgestellt. Die gesamte Erweiterungsfläche des Bebauungsplanes liegt im östlichen Bereich von Eppenschlag im Anschluss an das Baugebiet „WA Klopferbach“. Die Erweiterungsfläche beträgt 13.500 m². Der Vorentwurf selber wurde durch den Vorsitzenden und den planenden Architekten, Herrn Weber, der zur Sitzung geladen wurde, erläutert.

Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde von GR Perl immer wieder die Frage aufgeworfen, ob es den erforderlich sei, 7 Baugrundstücke auszuweisen. Seiner Meinung nach sei der Bedarf an freien Plätzen nicht so hoch. Ausserdem monierte er, dass durch die Erweiterung nach Osten hin, lediglich die obere Parzelle „interessant“ sei. Er befürchte, dass hier irgendwann eine Art „Straßensiedlung“ entstehe. Bürgermeister Reith entgegnete darauf, dass es erforderlich sei, freie Plätze auszuweisen, um jungen Menschen und Familien die Möglichkeit zum Bauen im Gemeindebereich zu ermöglichen.

Beschluss: Der Gemeinderat Eppenschlag beschließt den Flächennutzungsplan im Bereich östlich von Eppenschlag, angrenzend an das allgemeine Wohngebiet Klopferbach, zu ändern. Die Erweiterungsfläche umfasst die Flur Nrn. 1491, 1493, 1491/1 u./2, jeweils Gemarkung Eppenschlag. Für die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche Teilflächen aus Flur Nrn. 59 und 60 jeweils Gemarkung Eppenschlag.
Der Vorentwurf des Deckblattes Nr. 9 vom 02.11.2011, einschließlich Erläuterungsbericht und Umweltbericht, gefertigt durch die Architekten Max Weber und Kathrin Bollwein, Regen, sowie der Landschaftsarchitektin Barbara Reiner, Waldkirchen, wird zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 9 öffentlich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchzuführen.

Beratungsgegenstand:

Aufstellung eines Bebauungsplanes „WA Klopferbach II“;
Aufstellungsbeschluss

Wie der Vorsitzende berichtete, ist es im Zusammenhang mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 9 erforderlich, im Parallelver-fahren den Bebauungsplan mit dem Titel „“Klopferbach –Erweiterung Nr. 2“ aufzustellen.

Beschluss: Der Gemeinderat Eppenschlag beschließt das Baugebiet Klopferbach durch den Be-bauungsplan „WA Klopferbach – Erweiterung Nr. 2“ zu erweitern. Betroffen sind die Grundstücke Flur Nrn.1491, 1493, 1491/1 u. /2, jeweils der Gemarkung Eppenschlag. Für die naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche Teilflächen aus Flur Nrn. 59 und 60 jeweils Gemarkung Eppenschlag. Der Vorentwurf der Bebauungsplan-Erweiterung, in der Fassung vom 02.11.2011, einschließlich Erläuterungsbericht und Umweltbericht, gefertigt durch die Architekten Max Weber und Kathrin Bollwein, Regen, sowie der Landschaftsarchitektin Barbara Reiner, Waldkirchen, wird zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplan-Aufstellung öffentlich bekannt zu machen und die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der benachbarten Gemeinden durchzuführen.

Beratungsgegenstand:

Antrag zur Aufstellung von Altkleidercontainern im Gemeindebereich Eppenschlag

Der Vorsitzende gab den Antrag des Herrn Gassner Peter, Passau für den „Malteser-Hilfsdienst“ bekannt. Zur Entscheidungsfindung des Antrages wurde durch den zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Tiefenböck am 13.09.2011 mit Herrn Schreiner, ZAW Außernzell, eine Rücksprache bezüglich Verträglichkeit zur jetzigen Gestaltung der Inseln sowie vertragliche Verein-barungen (Gemeinde bekommt jährliche Entschädigung) gehalten. Nach den Aussagen des Herrn Schreiner haben Erfahrungswerte gezeigt, dass die Inselstandplätze nach Aufstellen der Container teilweise sehr stark vermüllen. Vertraglich wird auf zusätzliche Aufstellung von Containern nicht eingegangen. Der Antrag selber hätte auch zur Stellungnahme an den ZAW weitergeleitet werden können. Hier wäre er aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt worden. Da im Wertstoffhof bereits zwei Altkleidercontainer (Malteser und Rotes Kreuz) aufgestellt sind, wird, um Unregelmäßigkeiten, insbesondere Vermüllungen vorzubeugen, von einer Aufstellung bei den Wertstoffinseln abgeraten.

Beschluss: Der Aufstellung von Altkleidercontainern an den Wertstoffinseln der Gemeinde Eppenschlag wird nicht zugestimmt.

Beratungsgegenstand:

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG);Erlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Eppenschlag – Neufassung


Wie der Vorsitzende informierte, wurde im Zusammenhang mit der Erhöhung der Entwässerungsgebühren auch eine Aktualisierung der bestehenden Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Eppenschlag durchgeführt. Die Satzung wurde der Mustersatzung angeglichen und durch aktuelle Rechtsgrundlagen ersetzt. Ansonsten wurde die Satzung in ihrer Ursprünglichkeit belassen.

Beschluss: Die Gemeinde Eppenschlag erlässt eine Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Gemeinde Eppenschlag (Entwässerungssatzung - EWS).

ANMERKUNG: Die Neufassung der Satzung tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 11. Dezember 1998 außer Kraft.

Beratungsgegenstand:

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG);
Erlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Eppenschlag – Neufassung

Wie der Vorsitzende berichtete, wurde in der Sitzung des Gemeinderates Eppenschlag am 28.März 2011 beschlossen, dass die Entwässerungsgebühren ab dem 01.12.2011 auf 2,80 Euro/m³ Abwasser angehoben werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, den notwendigen Satzungsentwurf zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Mit dem Satzungsentwurf wurde auch gleich die gesamte Beitrags- und Gebührensatzung aktualisiert und dem neuesten Rechtsstand angepasst. Außer der Erhöhung der Entwässerungsgebühren wurde die Beitrags- und Gebührensatzung in ihrer Ursprünglichkeit, belassen.

GR Baumann fragte im Zusammenhang mit der Erhöhung an, wie es sich denn mit der Überwachung/Überprüfung von Beitragsschuldnern verhält. Der Vorsitzende beantwortete die Frage dahingehend, dass in der Regel nach Bauanträgen, die Beitragsschuld ermittelt und durch Bescheid festgehalten wird. Auch werden bei größeren Maßnahmen wie Straßen- und Kanalbauten Kontrollen vor Ort durchgeführt und Änderungen bzw. festgestellte An-schlüsse ermittelt.

Beschluss: Die Gemeinde Eppenschlag erlässt eine Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs-satzung der Gemeinde Eppenschlag (BGS-EWS).

ANMERKUNG: Die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22. November 2001, i. d. F. der Änderungssatzung vom 10. November 2003 außer Kraft.

Beratungsgegenstand:

Dorferneuerung Eppenschlag; Zustimmung zum Entwurf des Flurbereinigungsplanes

Wie der Vorsitzende informierte, soll in Abstimmung mit der Gemeinde Eppenschlag der Flurbereinigungsplan durch das Amt für ländliche Entwicklung fertig gestellt werden. Im Flurbereinigungsplan sind alle Einrichtungen, die im Dorferneuerungsverfahren hergestellt wurden dargestellt bzw. beschrieben. Insbesondere gehen das Eigentum an diesen Einrichtungen oder die Straßenbaulast an den Gemeindestraßen und öffentlichen Feld- und Waldwegen auf die Gemeinde Eppenschlag über. Ein entsprechender Auszug des Textteiles des Flurbereinigungsplanes lag dem Gemeinderat zur Einsichtnahme vor.

Beschluss: Dem Entwurf des Flurbereinigungsplanes wird zugestimmt. Eigentum und Unterhaltung der Gemeindestraßen, der öffentlichen Feld- und Waldwege, beschränkt öffentlichen Wege, der Gewässer und Rohrleitungen, der Anlagen für Landschaftspflege und Naturschutz sowie Erholung und sonstige Anlagen werden entsprechend dem Entwurf über-nommen.

Beratungsgegenstand:

Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes (HLS) für die Freiwillige Feuerwehr Eppenschlag

Wie der Vorsitzende berichtete, wurde aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 28.03.2011 eine staatliche Förderung für die Beschaffung eines Hilfeleistungssatzes bestehend aus Spreizer, Schneidgerät und Pumpenaggregat beantragt. Durch die Regierung von Niederbayern wurde mit Bescheid vom 21.07.2011 der vorzeitigen Beschaffung dieser wesentlichen Bestandteile eines Hilfeleistungssatzes zugestimmt. I

m Vorfeld wurden von Fachfirmen Angebote eingeholt. Folgende Angebote wurden abgegeben: Fa. Kilian & Safety GmbH & Co. KG: 12.836,93 €, abzgl. 2% Skonto Fa. Sturm, Feuerschutz GmbH: 14.232,40 €, abzgl. 2 % Skonto. Beide Anbieter führten die Geräte vor Ort vor. Die Geräte beider Anbieter erfüllen jeweils die im Förderprogramm vorausgesetzten technischen Anforderungen.

Nach Rücksprache mit der Freiwilligen Feuerwehr Eppenschlag, insbesondere mit dem 1. Kommandanten Christian Molz, werden die von der Firma Kilian angebotenen Gerätschaften hinsichtlich Bedienung und Verlastung im Fahrzeug als am besten geeignet beurteilt. Ferner handelt es sich um das kostengünstigste Angebot.

Nachdem im Haushaltsplan 2011 keine Mittel veranschlagt waren, erklärte sich die Freiwillige Feuerwehr Eppenschlag vorerst bereit, die gesamten Kosten einschließlich Zuschuss und Gemeindeanteil vorzufinanzieren. Für diese Bereitschaft bedankten sich der Bürgermeister und der Gemeinderat ausdrücklich bei der Feuerwehr.

Beschluss: Die Gemeinde Eppenschlag erteilt der Firma Kilian Fire & Safety GmbH & Co. KG, Franz-Betz-Straße 28, 94227 Zwiesel, den Auftrag zur Lie-ferung eines Hilfeleistungssatzes gemäß Angebot Nr. 20113758 vom 10.04.2011 zum Kaufpreis von 12.836,93 € abzgl. 2 % Skonto. Mit der Firma ist ein entsprechender Leistungsvertrag abzuschließen.
Die gesamte Vorfinanzierung übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Eppenschlag.

Beratungsgegenstand: Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Wortmeldungen vor.

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21. Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2011

Zum Tagesordnungspunkt 5 „Zusätzliche Asphaltierungen im Rahmen der laufenden Straßen- und Kanalbaumaßnahmen in den Bereichen „Hungerberg“ und „Hohenthan“ fand um 19:00 Uhr eine Besichtigung vor Ort statt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Nutzungsänderung vom Kinderzimmer in einen Büroraum für Internethandel mit Schmuck durch Monika und Johann Weber, Im Sonnenfeld 3, 94536 Eppenschlag, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1496/3 der Gemarkung Eppenschlag

Wie der Vorsitzende einleitend mitteilte, ist die Nutzungsänderung erforderlich, da erhebliche privatrechtliche Differenzen über die Nutzung innerhalb des Hauses bestehen. Bei der Wertung des Bauantrages sind privatrechtlich geschlossene Vereinbarungen aber nicht zu werten, da für die Gemeinde nur die baurechtlichen Vorschriften zu beachten sind.

Er habe sich im Vorfeld aber trotzdem erkundigt, ob ein Internethandel in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sei. Die Aussage die er darauf erhalten habe, war ein klares „Ja“. Privatrechtliche Vereinbarungen die beinhalten, dass die Eigentumswohnungen evtl. nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürften, sind hier nicht anzusetzen.

Beschluss: Dem Antrag auf Nutzungsänderung wird das Einvernehmen erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterschriften der Miteigentümer und zugleich Nachbarn der Flur-Nr. 1496/3 sowie sämtlicher Grundstücksnachbarn nicht erteilt wurden.

Beratungsgegenstand:

Ablauf des bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrages zum 31. Juli 2011;
Neuer Straßenbeleuchtungsvertrag – Komplettpaket 08 –

Laut Schreiben der E.ON Bayern AG endet der derzeitige Straßenbeleuchtungsvertrag zum 31. Juli 2011. Der bisherige Wartungsumfang wird nicht mehr angeboten.
Bisher lagen die Kosten je Brennstelle im Jahr bei 17,48 Euro netto. Bei einem möglichen Ersatzvertrag mit Turnuspaket 08, nur Turnuslampenwechsel und Nassreinigung, ergäben sich jährliche Kosten je Brennstelle im Jahr von 17,52 Euro netto. Die Gesamtkosten für das Turnuspaket 08 für 157,00 Euro betragen netto 2.750,64 Euro.

Nach Vorstellung der Wartungspakete durch den Vorsitzenden für das Komplettpaket 08, welches wesentliche Vorteile für die Gemeinde bietet, entstehen jährliche Kosten pro Brennstelle in Höhe von 23,52 Euro netto.
Die jährlichen Gesamtkosten würden sich auf 3.692,64 Euro netto, bzw. 4 394,24 € brutto, belaufen. Jährlich ergibt sich somit ein Mehrpreis in Höhe von 1.120,98 Euro (brutto) für 157 Brennstellen. Dieser Vertrag würde am 01. August 2011 beginnen, Laufzeit bis zum 31. Juli 2016.

Beschluss: Dem Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Gemeinde Eppenschlag und der E.ON Bayern AG, entsprechend des Vertragsentwurfes mit dem Komplettpaket 08, Laufzeit 01.08.2011 bis 31. 07. 2016 wird zugestimmt.

Beratungsgegenstand:

Umstufungsvereinbarung mit dem Landkreis Freyung-Grafenau zur Abstufung der Kreisstraße FRG 24 zu einem öffentlichen Feld- und Waldweg (Teilstrecke)

Der Vorsitzende gab dazu den Sachvortrag des Sachgebietes Öffentliche Sicherheit und Ordnung wie folgt bekannt:
Die Kreisstraße FRG 24 (hier in dem Teilbereich zwischen Klingenbrunn und Landkreisgrenze Regen) quert in seinem „alten“ Widmungszustand den öffentlichen Feld- und Waldweg, im Bestandsverzeichnis als „Weg in Marbach über Kohlstatt nach Reinhardsschlag“. Das betreffende Teilstück ist von km 1,484 alt bis km 1,480 alt bisher als Kreisstraße gewidmet.

Da dieses Teilstück jegliche Funktion als Kreisstraße verloren hat ist es zum öffentlichen Feld- und Waldweg abzustufen. Die Einzelheiten werden in einer mit dem Landkreis Freyung-Grafenau abzuschließenden Umstufungsvereinbarung, die Protokoll als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.

Beschluss: Der Gemeinderat Eppenschlag stimmt der zwischen dem Landkreis Freyung-Grafenau und der Gemeinde Eppenschlag abzuschließenden Umstufungsvereinbarung, bezüglich der Abstufung der Teilstrecke der FRG 24 von km 1,484 alt bis km 1,480 alt zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu. Die in § 2 der Umstufungsvereinbarung beschriebene Teilstreck verliert mit Wirkung vom 01.12.2012 ihre Eigenschaft als Kreisstraße und wird zum öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast der Gemeinde Eppenschlag abgestuft.

Beratungsgegenstand:

Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011

Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Landratsamt Freyung-Grafenau mit Schreiben von 28.04.2011 mitteilt, dass die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich behandelt wurde und der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensaushalt mit 294.880,00 Euro rechtsaufsichtlich genehmigt wird; den weiteren Wortlaut der rechtsaufsichtlichen Würdigung gab er bekannt. Es werden darin Feststellungen hinsichtlich der Zuführung zum Vermögenshaushalt, der freien Finanzspanne, der Steuerkraft und der Realsteuerhebesätze, den kostenrechnenden Einrichtungen, den Rücklagen, der Verschuldung und der Finanzplanung getroffen.

In der Schlussbemerkung wird darauf hingewiesen, dass zum Ausgleich des Haushalts 2011 die Gemeinde Eppenschlag eine Kreditaufnahme von 294.880,00 Euro benötigt. Damit erhöht sich die Gesamtverschuldung der Gemeinde zum Ende des laufenden Haushaltsjahres auf rd. 1.480.000,-- Euro, was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.523,-- Euro/Einwohner entspricht. Diese liegt damit annähernd um das 3-fache über dem Landesdurchschnitt. Zu dieser sehr hohen Verschuldung kommt noch hinzu, dass die Gemeinde heuer nicht in der Lage ist, die nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KommHV – Kameralistik erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Ver-mögenshaushalt zu erwirtschaften. Erst in den Finanzplanungsjahren 2012 bis 2014 wird diesbezüglich wieder eine leichte Besserung prognostiziert.

Angesichts dieser prekären Haushalts- und Finanzlage muss die Gemeinde Eppenschlag stärker darauf bedacht sein, die Einnahmemöglichkeiten besser auszuschöpfen. Auf die Verpflichtung zum Erlass einer Aus-baubeitragssatzung wird erneut hingewiesen (vgl. hierzu beispielsweise die Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zu den Haushalten 2009 und 2010).

Insbesondere vor dem Hintergrund der Fertigstellung der Straßenbaumaßnahmen „Hungerberg“ und „Hohenthan“ wird auf die Ausführungen von Driehaus „Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge sowie Strafbarkeit einer Verletzung der Erhebungspflicht“ in KStZ 06/2008 verwiesen, wonach das Absehen von einer solchen Beitragserhebung sowie die Weiterung zum Erlass einer für eine solche Beitragserhebung voraussetzenden Satzung angesichts des dadurch begründeten Beitragsausfalls gegen die Vermögensbetreuungspflicht ver-stößt und objektiv nach Driehaus den Treuebruchtatbestand des § 266 Abs. 1 StGB erfüllt.

In seinen weiteren Ausführungen wies der Vorsitzende darauf hin, dass die Mindestzuführung entgegen des Ansatzes nun doch erreicht werden kann. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Einkommenssteuerbeteiligung um ca. 14.000 Euro höher ausfalle als ursprünglich angenommen. Außerdem wurden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Haushaltsplan mit 25.000 Euro angesetzt. Mittlerweile konnten aber schon Einnahmen in Höhe von 68.000 Euro verbucht werden. Hiervon müsse aber die Gewerbesteuerumlage noch abgezogen werden.

Des weiteren wird die im Vermögenshaushalt vorgesehene Baumaßnahme (RÜB Marbach) in diesem Jahr nicht mehr zum Tragen kommen. Als Baukosten wurden hier 22.000,-- Euro angesetzt.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass sich die finanzielle Situation wesentlich besser darstellen wird als ursprünglich angenommen.

Beratungsgegenstand:

Zusätzliche Asphaltierungen im Rahmen der laufenden Straßen- und Kanalbaumaßnahmen in den Bereichen „Hungerberg“ und „Hohenthan“

In diesen Bereichen wurden verschiedene Besichtigen vor Ort vorgenommen, um sich einen Überblick über den Stand der Baumaßnahme zu verschaffen und notwendige, ergänzende Asphaltierungen von öffentlichen Wegeflächen festzulegen.

In der Sitzung verlas dazu der Vorsitzende nochmals das Schreiben des Ing.-Büro Wolf GmbH vom 13.07.2011. Dem war zu entnehmen, dass die Gemeinde Eppenschlag beabsichtigt, in den Ortschaften Hungerberg, Hohenthan und Kleinfürstberg zusätzlich zu den geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen schadhafte Straßenbereiche mit einer Asphaltdeckschicht, 4 cm stark, zu überziehen bzw. mit einer Asphalt-tragdeckschicht, 10 cm stark, zu versehen.

Folgende Bereiche werden hiervon betroffen: (Kosten jeweils brutto)
1. Zufahrtsstraße in Hohenthan zu Haus Nr. 12 und 13
ca. 270 qm Asphaltdeckschicht Kosten ca. 3.000,00 Euro
2. Zufahrtsstraße in Hohenthan zu Haus Nr. 16 und 18
ca. 1.405 qm Asphaltdeckschicht Kosten ca. 14.000,00 Euro
3. Zufahrtsstraße in Hungerberg zu Haus Nr. 12, 14 und 16
ca. 670 qm Asphaltdeckschicht Kosten ca. 17.500,00 Euro
4. Zufahrtsstraße in Kleinfürstberg zu Haus Nr. 10 – 14
ca. 265 qm Asphalttragdeckschicht Kosten ca. 5.500,00 Euro
5. Zufahrt zur Hungermühle
Asphaltdeckschicht
6. Zufahrtsstraße Anwesen Eder
Asphaltdeckschicht

Wie der Vorsitzende weiter ausführte, würden sich die zusätzlichen Gesamtkosten für diese geplanten Asphaltierungsarbeiten auf ca. 45.000 Euro brutto belaufen.Bei diesen Kosten handelt es sich um reine Mehrkosten. Kosten für geplante Kanalverlegungen in diesen Straßenbereichen wurden bereits berücksichtigt.

Beschluss: Der Ausführung der zusätzlichen, notwendigen Asphaltierungsarbeiten, wie in der Ortsbesichtigung festgelegt und mit voraussichtlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 45.000 Euro, wird zugestimmt.

Weiterer Beschluss: Der Überschreitung der jeweiligen Haushaltsansätze wird zugestimmt.

Beratungsgegenstand:

Auftragvergabe; Pumpwerk Eppenschlag; EMU – Abwasserpumpe; Beschaffung einer Ersatzpumpe

Im Pumpwerk Eppenschlag ist eine Pumpe ausgefallen. Eine Reparatur ist nicht wirtschaftlich, da für eine Instandsetzung nach Angebot rd. ca. 4.640 Euro aufgewendet werden müssen.

Es wurden drei Angebote für eine Neupumpe eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde von der Firma Elektro Reif KG, A.-M.-Daiminger-Str. 7, 94227 Zwiesel abgeben.

Beschluss: Der Firma Elektro Reif KG, A.-M.-Daiminger-Str. 7, 94227 Zwiesel wird der Auftrag zur Lieferung einer Neupumpe für das Pumpwerk Eppenschlag aufgrund des Angebotes Nr. 15062011T03 vom 15. Juni 2011 zu brutto 5.370,47 Euro, zuzüglich Fracht und Verpackung erteilt.
Dem Eilgeschäft durch den 1. Bürgermeister wird nachträglich zugestimmt.

Beratungsgegenstand:

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

a) Teilnahme der Gemeinde Eppenschlag an zwei Wettbewerben
Der Vorsitzende berichtete über die Teilnahme an den Wettbewerben „Unser Dorf soll schöner werden“ und „Grüne Erlebnisträume“. Bei letzterer fand die Begehung am 27.05.2011 bei regnerischer Witterung statt.
Besichtigt wurden die Bereiche Freizeitpark, Friedhof, Kindergarten/Schule. Außerdem wurde ein eigenes Vorlagekonzept dafür vorbereitet. Wie der Vorsitzende weiter berichtete, konnte einem Bericht aus der Tageszeitung entnehmen werden, dass die Kommission von der Vorstellung des Dorfes selber vollauf begeistert war.

Beim Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden“ ging man ja beim Kreisentscheid klar als Sieger hervor. Beim diesjährigen Bezirksentscheid erreichte man den 2. Platz und wurde mit Silber ausgezeichnet.

Der Vorsitzende bedankte sich in diesem Zusammenhang nochmals recht herzlich bei allen, die an der Vorbereitung sowie der Ausrichtung mitgewirkt haben. Hier sprach er insbesondere die Vereine und Einrichtungen an, die sich bei der Präsentation hervorragend miteingebracht haben. Aber auch mit der Beteiligung der Bürger war er hoch auf zufrieden. Wie er weiter ausführte, war er nach der Bekanntgabe des Ergebnisses schon etwas enttäuscht. Nachdem er aber die Angelegenheit nochmals überdacht und –schlafen habe, kam er zu der Einsicht, dass das Dorf auf alle Fälle durch die Teilnahme am Wettbewerb gewonnen habe. Es wurde ein Gemeinschaftswerk geschaffen, das auch in Zukunft so weitergeführt werden müsse.

Die Meinungen zur Präsentation des Dorfes waren durchwegs positiv.

b) 25-jähriges Bestehen Kindergarten Eppenschlag
Wie der Vorsitzende bekannt gab, findet am Freitag, dem 25. Juli 2011 um 19:00 Uhr eine Feier anlässlich des 25jährigen Bestehens des Kindergartens Eppenschlag statt. Hierzu verteilte er an die Mitglieder des Gemeinderates Einladungen.

Seinen weiteren Ausführungen war zu entnehmen, dass es sich bei der Ausrichtung um keine „große Sache“ sondern lediglich um eine kleine Feier mit Personen, die mit der Einrichtung von jeher verbunden waren und sind, handeln würde. Trotzdem bat er die Mitglieder des Gemeinderates um Teilnahme an der Feierlichkeit.

c) Schadhafte Ruhebank am „Stein“
GR Süss informierte darüber, dass sich am „Stein“ eine alte Ruhebank befindet, die seiner Meinung nach defekt sei und ausgewechselt werden müsse.
Der Vorsitzende sicherte eine Überprüfung zu.

d) Information bezüglich Netzentgelte für Straßenbeleuchtungsanlagen
Der Vorsitzende informierte über das Schreiben der E.ON Bayern AG, Regensburg, vom 27.06.2011, dem inhaltlich zu entnehme war, dass mit Schreiben vom 22.11.2010 die Gemeinde über die Anpassung der Netz-entgelte bei E.ON Bayern zum 01.01.2011 informiert wurde. In diesem Brief wurde die Gemeinde auch über die laufenden Abstimmungsprozesse mit der Bundesnetzagentur zu den Netzentgelten für Straßenbeleuchtungsanlagen informiert, der nunmehr leider zu einem wenig erfreulichen Ergebnis geführt hat. Wie zahlreiche andere Netzbetreiber berechnete E.ON Bayern die Netzentgelte für die Straßenbeleuchtung bisher auf der Basis von Preisen für leistungsgemessene Anlagen, da dies für die Kommunen die kostengünstigste Lösung war. Erstmals im letzten Jahr wurde dieses Verfahren von der Bundesnetzagentur kritisiert und als rechtlich nicht zulässig bezeichnet. Trotz zahlreicher und massiver Bemühungen der betroffenen Netzbetreiber, von BDEW und der kommunalen Spitzenverbände VKU und DStGB ist es nicht gelungen, die Bundesnetzagentur von ihrer Auffassung abzubringen.
Auf Initiative von E.ON Bayern hin fand deshalb Anfang Mai in Regensburg ein Gespräch mit der zuständigen Beschlusskammer der Bundesnetzagentur statt, an dem als Verteter des Bayer. Gemeindetages auch Herr Dr. Brandl und Herr Graf teilnahmen und die Gelegenheit hatten, sich aus kommunaler Sicht mit Nachdruck für die Beibehaltung der bisherigen Abrechnungspraxis einzusetzen. Trotz all dieser Bemühungen war und ist die Bundesnetzagentur nicht bereit, ihre Meinung zu ändern.
E.ON Bayern ist deshalb, wie viele andere Netzbetreiber gezwungen, die Netzentgelte für die Straßenbeleuchtung ab dem Jahr 2011 wie für Anlagen ohne Leistungsmessung zu berechnen. Im Ergebnis führt dies zu einer Erhöhung der Netznutzungskosten für die Straßenbeleuchtung.
In Anbetracht der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen und nicht zuletzt auf Wunsch des Bayer. Gemeindetages wird E.ON Bayern und nicht zuletzt auf Wunsch des Bayer. Gemeindetages wird E.ON Bayern aus Kulanzgründen auf eine rückwirkende Anpassung der Netzentgelte zum 01.01.2011 verzichten und stattdessen die notwendige Erhöhung erst zum 1.07.2011 durchführen. Im Ergebnis führt dies zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinden in Höhe von gut 2,2 Mio. Euro, die von E.ON Bayern getragen wird.
Ein dauerhafte Verzicht auf die Anpassung der Netzentgelte wäre nur dann möglich, wenn tatsächlich registrierende Leistungsmessungen eingebaut würden. Diese Lösung scheidet aber in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen aus, da sie für die Gemeinden zu einem erheblichen Mehraufwand für Installation und Betrieb derartiger Messungen und damit unter dem Strich zu noch höheren Kosten führen würde.
Künftig gelten damit für die Straßenbeleuchtung die, dem übersandten Schreiben beigefügten und dargestellten Preisbestandteile. Sie entsprechen der Abrechnung der sonstigen gemeindlichen Anlagen, bei denen keine Leistungsmessung eingebaut ist und bei denen deshalb das sog. „Standardlastprofil“ zur Anwendung kommt. Aufgrund dieser Änderungen ist auch eine Anpassung der Abschlagszahlungen notwendig. Aufgrund dieser Änderungen ist auch eine Anpassung der Abschlagszahlungen notwendig. Über die neue Höhe der Abschläge wird die Gemeinde in einem separaten Schreiben informiert bzw. diese in den nächsten Jahres-rechnungen ausweisen.
Wie der Vorsitzende weiter ausführte, bedauert E.ON Bayern, dass sie auf Grund der Haltung der Bundesnetzagentur zu diesem Schritt gezwungen ist und möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Anpassung der Netzentgelte für die Straßenbeleuchtung insgesamt zu keinerlei zusätzlichen Erlösen und damit zu keinem wirtschaftlichen Vorteil für E.ON Bayern führt. Die höheren Entgelte bei der Straßenbeleuchtung werden vielmehr, so E.ON Bayern, bei der Berechnung der Netzentgelte für die übrigen Anlagen ohne Leistungsmessung kostenmindern berücksichtigt. Per Saldo kommen sie damit lt. E.ON Bayern, allen Standardlastprofilkunden zugute.

Ende der öffentlichen Sitzung um 21:28 Uhr

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20. Sitzung des Gemeinderates am 09.05.2011

Gegen die bestehende Tagesordnung der Sitzung wurden keine Einwendungen erhoben und mit Zustimmung aller anwesenden Gemeinderatsmitglieder um die Tagesordnungspunkte

  1. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage durch Garhammer Erwin sen., Wolfertschlag, auf dem Grundstück Fl.Nr. 1012 der Gemarkung Eppenschlag
  2. Neubau eines Wohnhauses durch Ewald und Elisabeth Schneider, Mrbach,  auf dem Grundstück Fl.Nr. 2039 der Gemarkung Eppenschlag

ergänzt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle für Bauelemente durch Max Reiß,  Regen auf dem Grundstück Flur-Nr. 2171/2 der Gemarkung Großmisselberg

Beschluss: Dem Antrag auf Vorbescheid wird das Einvernehmen erteilt.
Das anfallende Oberflächenwasser ist in die bestehende bzw. in die noch neu zu errichtende Anlage einzuleiten oder auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses durch Ewald und Elisabeth Schneider, Marbach, auf dem Grundstück Flur-Nr. 2039 der Gemarkung Eppenschlag

Beschluss: Dem Antrag auf Vorbescheid wird das Einvernehmen erteilt.

Beratungsgegenstand:

Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage durch Garhammer Erwin sen., Wolfertschlag, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1012 der Gemarkung Eppenschlag

Der Vorsitzende wies eingangs auf die schwierige Situation und Beweggründe für den angedachten Neubau hin. Seinen Ausführungen war zu entnehmen, dass der Sohn des Bauwerbers  eine unheilbare Krankheit (Multiples Sklerose) habe, die in absehbarer Zeit unweigerlich zu erheblichen körperlichen Einschränkungen führen wird. Aufgrund dieser Umstände und auch um seinen Sohn bei der Bewältigung seiner Krankheit beistehen als auch unterstützen zu können, würde Herr Schneider seinen Sohn gerne die Möglichkeit bieten, in unmittelbarer Nähe zu seinem Anwesen und somit einer ihm vertrauten Umgebung, ein Wohnhaus errichten zu können.

Wohl wissend dass das Bauvorhaben im Außenbereich liege und dadurch baurechtliche Bedenken bestehen, sprach sich der Vorsitzende dafür aus, dass man dem Bauwerber die Möglichkeit zur Bebauung geben sollte.

Beschluss: Dem Antrag auf Vorbescheid wird das Einvernehmen erteilt.
Der Anschluss an die Hauptleitung der Wasserversorgung ist auf eigene Kosten herzustellen. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
 
Beratungsgegenstand:

Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte;
Zustimmung zur Änderung der im § 9 des Kooperationsvertrages festgelegten Laufzeit

Der Vorsitzende informierte die anwesenden Mitglieder über den aktuellen Stand in Sachen Mittelschulverbund. Seinen Ausführungen war nachfolgender Sachverhalt zu entnehmen:

In der von Schulrat Grabl am 23.03.2011 einberufenen Besprechung in Grafenau, wurde nach weiteren erfolglosen Versuchen eine Einigung in Sachen Mittelschulverbund Schönberg-Riedlhütte herbeizuführen, mit den anwesenden Bürgermeistern vereinbart, dass die Geschäftsleiter der betroffenen Gemeinden sowie der Stadt Grafenau, in einer weiteren Gesprächsrunde Lösungsansätze erarbeiten sollen, die für alle Beteiligten tragbar und akzeptabel sind.

In der Runde der Geschäftsleiter wurde die Problematik nochmals eingehend diskutiert und versucht, die Grundlage für eine einvernehmliche Lösung zu schaffen. Im Rahmen der ausführlichen, sachlichen und sehr fair verlaufenen Gespräche wurde schnell klar, dass, wenn beide Parteien (hier die Gemeinden Spiegelau, St. Oswald - Riedlhütte, Neuschönau und die VG-Schönberg für den Schulverbund St. Oswald - Riedlhütte und die Stadt Grafenau und VG Thurmansbang für den Schulverbund Grafenau / Thurmansbang) auf ihren Standpunkten beharren, eine Einigung nicht zustande kommt.

Im Rahmen der weiteren Beratung verständigte man sich daher einvernehmlich auf folgenden Lösungsvorschlag: „Der öffentlich-rechtliche Kooperationsvertrag zwischen dem Hauptschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband St. Oswald –Riedlhütte für den Schulverbund Schönberg-Riedlhütte soll auf 2 Jahre Laufzeit beschränkt werden. (Die derzeitige Regelung sieht eine unbefristete Laufzeit vor). Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten dazu werden im Vorfeld neu verhandelt.“

Um abklären zu können, ob auch die Regierung von Niederbayern diesen Vorschlag akzeptieren würde, setzte man sich umgehend mit Herrn Oberregierungsdirektor Schorr sowie dem Bereichsleiter für Schulen, Herrn Schätz, in Verbindung. Hierbei wurde von beiden Gesprächspartnern versichert, dass die angedachte Vorgehensweise zwar nicht den Vorgaben entspreche, sie aber durchaus mit der Lösung einverstanden wären. Sofern die jeweiligen Gremien den Vorschlag befürworten und die nachfolgende Änderung im bestehenden Kooperationsvertrag des Schulverbundes Schönberg-Riedlhütte vorgenommen wird, stehe einer Zustimmung nichts mehr im Wege. Außerdem würde dadurch auch der für 16. Mai vorgesehene Termin an der Regierung von Niederbayern, hinfällig.

Folgende Änderung im Kooperationsvertrag des Schulverbundes Schönberg - Riedlhütte wird vorgeschlagen:

§ 9
Laufzeit, Revisionsklausel

(1) Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen. Die Kündigung ist für diese Dauer ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit dem Schulverbund Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten werden dazu im Vorfeld neu verhandelt.
Der Vertrag ist jährlich durch die Verbundversammlung zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Verbesserungsbedarf vor Beginn des nächsten Schuljahres entsprechend zu ändern.

Seitens der Geschäftsleiter wird vorgeschlagen, den Lösungsvorschlag den jeweiligen Gremien zur Beratung vorzulegen und eine Zustimmung herbeizuführen.

Beschluss: Der bisher im öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrag der Hauptschulverbände Schönberg und St. Oswald-Riedlhütte für den Schulverbund Schönberg-Riedlhütte enthaltene § 9 wird durch die folgende Fassung ersetzt:

§ 9
Laufzeit, Revisionsklausel

(1) Der Vertrag wird auf 2 Jahre geschlossen. Die Kündigung ist für diese Dauer ausgeschlossen. Ab dem Schuljahr 2013/14 wird ein Verbund mit dem Schulverbund Grafenau/Thurmansbang eingegangen. Die Einzelmodalitäten werden dazu im Vorfeld neu verhandelt. 

(2) Der Vertrag ist jährlich durch die Verbundversammlung zu überprüfen und bei Unklarheiten oder Verbesserungsbedarf vor Beginn des nächsten Schuljahres entsprechend zu ändern.

Beratungsgegenstand:

Zustimmung zur Vereinbarung mit der E.ON Bayern zum Umbau  der Straßenbeleuchtungsanlage in Hungerberg

Der Vorsitzende verwies auf ein vorliegendes Kostenangebot der E.ON Bayern AG Netzcenter, Pointenstraße 12, 94209 Regen, für den  Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage an einer Brennstelle in Hungerberg. Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf insgesamt 2.649,75 Euro brutto und setzten sich wie folgt zusammen:

Straßenbeleuchtung Neubau/Erweiterung

1.885,29 Euro

Straßenbeleuchtung Abbau

341,39 Euro

2.226,68 Euro

 zuzügl. Umsatzsteuer

423,07 Euro

Gesamtbetrag des Umbaus

2.649,75 Euro

Für den Betrieb und den Unterhalt der Straßenbeleuchtungsanlage gelten die im Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der E.ON Bayern und der Gemeinde Eppenschlag getroffenen Vereinbarungen.

Beschluss: Der E.ON Bayern AG Netzcenter Regen, wird der Auftrag zum Umbau der Straßenbeleuchtungsanlage in Hungerberg mit einem Gesamtbruttopreis von 2.649,75 Euro erteilt

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19. Sitzung des Gemeinderates am 07. Februar 2011

19:00 Uhr im Sitzungsraum des Feuerwehrgerätehauses Eppenschlag.

Gemeinderat Weber war aus gesundheitlichen Gründen zur Sitzung entschuldigt. Gemeinderätin Resch-Karger nahm an der Sitzung ab 19.38 Uhr teil.

Beratungsgegenstand:
Mittelschulverbund zwischen den  Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte

Der Vorsitzende erinnerte in dieser Angelegenheit auf die bisherigen Beratungen aus vergangenen Gemeinderatssitzungen bzw. mehreren stattgefundenen Besprechungen. Zusammenfassend kann noch mal festgehalten werden, dass der eigentlich angestrebte Verbund mit den Hauptschulverbänden Grafenau, Thurmansbang, Schönberg und Riedlhütte, in der ursprünglichen Form aus verschiedenen Gründen nicht zustande kam. Nachdem auch ein eigener Antrag des Volksschulverband Schönberg auf Verleihung der Bezeichnung „Mittelschule“ für die „Dietrich-Bonhoeffer-Schule“ in Schönberg ab Beginn des Schuljahres 2010/2011 mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 06.08.2010 abgelehnt wurde, habe man  daher in den letzten Monaten auch  noch andere Möglichkeiten geprüft, mit dem Ziel, evtl. einen eigenen Mittelschulverbund zwischen den Hauptschulverbänden Schönberg und  Riedlhütte gründen zu können.

In der Folge fanden  am 28.Oktober in der Hauptschule Schönberg und am 23. November 2010 in der Hauptschule Riedlhütte Gespräche mit den Rektoren der beiden Schulen, Herrn Bachhuber und Herrn Feuerecker, den beiden Schulverbandsvorsitzenden Herrn Bürgermeister Vogl und Herrn Bürgermeister Siegert sowie Vertretern der beiden Gemeindeverwaltungen St. Oswald-Riedlhütte und Schönberg, Frau Tweraser und Herrn Hörtreiter, statt. Die Gespräche dienten dazu, herauszufinden, ob ein solcher Verbund überhaupt gewollt, durchführbar und auch zukunftsfähig wäre. 

Das Ergebnis wurde den Mitgliedern des Volksschulverbandes Schönberg und dem Hauptschulverband Riedlhütte, am 19. Januar bei einen eigens dafür angesetzten Treffen, zur Diskussion und Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt. Anwesend waren hierbei die Bürgermeister der Stadt Grafenau, der Gemeinde St. Oswald-Riedlhütte, der Gemeinde Neuschönau, Gemeinde Innernzell, Gemeinde Schöfweg, Gemeinde Eppenschlag, und des Marktes Schönberg. Die Hauptschule Schönberg wurde durch den Rektor Bernd Bachhuber und die Hauptschule Riedlhütte durch den Rektor Feuerecker sowie den stellv. Rektor Herrn Friedl vertreten. Außerdem waren die Schulreferentin des Marktes Schönberg, Frau Bornschlögl, Vertreterinnen der Elternschaft aus Riedlhütte, der stellv. Rektor der Hauptschule Grafenau sowie die Geschäftsleiter der Stadt Grafenau (Hr. Schindler), der VG-Schönberg (Hr. Hörtreiter) und der Gemeinde St.Oswald-Riedlhütte (stv. GLìn Frau Tweraser) anwesend.

Ergebnis der Besprechungen:
Nach erfolgter Prüfung aller für einen Verbund maßgeblicher Faktoren konnte festgestellt werden, dass beide Hauptschulen durchaus in der Lage wären, zumindest für die nächsten Jahre, einen eigenen stabilen und auch zukunftsfähigen Verbund zu sichern.  Die Schülerzahlen (Schönberg: 205 und Riedlhütte 219 Schüler) reichen nach derzeitigem Stand völlig aus, dass sowohl die Regelklassen als auch die M-Klassen problemlos im Schuljahr 2011/12 und eventuell sogar 2012/13 an beiden Schulen gehalten werden können. Aber auch nach dieser Zeit können durch den Verbund mit Riedlhütte  die konstitutiven Merkmale der Mittelschule
• offene oder gebundene Ganztagsschule
• drei Zweige der Berufsorientierung sowie
• mittlerer Bildungsabschluss
nachhaltig gewährleistet werden.

Die Standortfrage der Bildungsangebote würde sich wie folgt darstellen:
„Der Mittlere-Reife-Zug soll an den Schulen angeboten werden, an denen es die Schülerzahlen erlauben. Ein offenes Ganztagsangebot ist bzw. wird bei Bedarf an allen beteiligten Schulen angeboten. Gleiches gilt für das gebundene Ganztagsangebot. Ein gebundenes Ganztagsangebot besteht derzeit an den Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte. Sind für die Bildung von M- und Ganztagsklassen die Schülerzahlen an den Hauptschulen Schönberg und Riedlhütte in etwa gleich, so werden die Klassen alternierend jeweils abwech-selnd an der Hauptschule Schönberg und Riedlhütte gebildet. Eine Praxisklasse ist bzw. wird bei Bedarf an allen beteiligten Schulen angeboten.“

Zur immer wieder angesprochenen Problematik der Schülerbeförderung sei erwähnt, dass derzeit sowohl die Regelklassen als auch die M-Klassen problemlos im Schuljahr 2011/12 und eventuell sogar 2012/13 an beiden Schulen gehalten werden können. Es ist daher in diesem Zeitraum auch keine zusätzliche Schülerbeförderung erforderlich. Die weitere Entwicklung ist derzeit schwer absehbar. Fakt ist aber auch, dass es in absehbarer Zeit zu einer zusätzlichen Schülerbeförderung kommen wird.  Gefahren werden muss in jedem Fall. Egal ob in einem Verbund mit Riedlhütte oder in einem großen Verbund mit Grafenau. Zusätzliche oder weitere Anfahrtswege zur Schule sind ja mitunter die wichtigsten Kriterien bei der Ausgestaltung solcher Verbünde.

Grundsätzlich soll versucht werden, die Anfahrtswege zu den Schulen so kurz wie möglich zu halten. Werden dennoch zusätzliche Fahrten erforderlich, muss man sich aber auch mit der Frage auseinandersetzen, ob es für eine umfassendere Ausbildung nicht besser ist, dass Schüler ab und zu weiter oder vielleicht auch öfters fahren müssen.  Hier sei z. B. nur erwähnt, dass Schüler beim Besuch anderer weiterführender Schularten (Realschulen, Gymnasien) bereits ab der 5. Jahrgangsstufe  täglich längere Fahrten in Kauf nehmen müssen. Außerdem werden viele weiterführende Schulen auch in anderen Landkreisen besucht. Die Entfernung steht dabei nicht immer im Vordergrund. Bei den Überlegungen in Sachen „Schülerbeförderung“ wurde daher Wert darauf gelegt, dass nicht nur die Beförderung  sondern vielmehr das Wohl des Kindes und dessen bestmöglichste Förderung in den Vordergrund zu stellen ist.Sofern aber Schülerbeförderungen erforderlich werden, ist vorgesehen, dass jeder Schulaufwandsträger in Abstimmung mit den anderen Schulaufwandsträgern die notwendige Beförderung der Schüler organisiert, die seine Schule besuchen.

Positiv hervorzuheben ist, dass im angestrebten Mittelschulverbund mit Riedlhütte im Gegensatz zu Grafenau kein Gastschulbeitrag vorgesehen ist, da es sich um annähernd zwei gleich starke Partner handelt. Würde man hingegen, einen „großen Verbund“ mit Grafenau eingehen, wären Gastschulbeiträge in Höhe von 1.305,00 Euro pro Kind fällig. Zu den Schulaufwandskosten sei gesagt, dass sich an der bisherigen Regelung nichts ändern würde, da jeder Schulverband den Schulaufwand für die Schule trägt, für die er Aufwandsträger ist.

Nach Prüfung und Abwägung aller maßgeblichen Faktoren, kommt man deshalb zu dem Schluss, dass ein Mittelschulverbund zwischen den Schulverbänden Schönberg und Riedlhütte durchaus  Sinn macht. Mit Blick auf den demographischen Wandel, d.h. auf die Schülerzahlen, die in den nächsten Jahren stark absinken werden, und mit Blick auf den Ruf der Hauptschule in der Öffentlichkeit, ist es daher sinnvoll die Hauptschule zur Mittelschule auszubauen und einen Verbund mit dem Hauptschulverband Riedlhütte einzugehen. Der Zusammenschluss soll dabei helfen, das erforderliche Bildungsangebot auch in Zukunft bereit stellen zu können und die individuelle Förderung der Schüler zu garantieren.

Beschluss:

Der Bildung eines Schulverbundes mit dem Volksschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband Riedlhütte wird zustimmt.

Weiterer Beschluss:

Dem Kooperationsvertrag zwischen dem Volksschulverband Schönberg und dem Hauptschulverband Riedlhütte wird zugestimmt.

Weiterer Beschluss:

Der Änderung des bisherigen Schulsprengels auf einen einheitlichen Sprengel für die Mittelsschulen Schönberg und Riedlhütte wird zugestimmt.

Beratungsgegenstand:
Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Gemeinderat  Perl trug den Prüfungsbericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2009 vor. In seinen Ausführungen ging er auf die Prüfungsschwerpunkte ein, wie z. B. die Prüfung der Einhaltung der Haushaltsansätze, Prüfung des rechtzeitigen Einzugs der Einnahmen, sowie Prüfung der Höhe der Ausgaben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auf deren Notwendigkeit und Angemessenheit hin. Ferner wurden die Buchungen dahingehend geprüft, ob sie ausreichend belegt waren.

Beratungsgegenstand:
Feststellung der Jahresrechnung 2009

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2009 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit jeweils 1.228.506,66 € und im Vermögenshaushalt mit Einnahmen und Ausgaben in  Höhe von jeweils 354.488,54 € festgestellt.  Den Über- und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.

Beratungsgegenstand:
Entlastung zur Jahresrechnung 2009

Beschluss:

Zur Jahresrechnung 2009 wird die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.

Beratungsgegenstand:
Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Information bezüglich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Bürgerarbeit

Der Vorsitzende berichtete über den aktuellen Regelungen bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sowie über die ab dem Jahr 2011 neu hinzugekommene Maßnahme „Bürgerarbeit“:

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM):
Laut Mitteilung der Agentur für Arbeit können für das Jahr 2011 die gleichen AB-Maßnahmen wir im Vorjahr bewilligt werden. Es kann somit für die Zeit vom 01.05.2011 bis zu 30.11.2011, bei der Agentur für Arbeit (Arbeitslosengeld I) eine AB-Maßnahme für eine Person beantragt werden. Die Förderung erfolgt in Festbe-trägen und beläuft sich auf monatlich 1.190,-- Euro pro Person (ca. 80%).

Bürgerarbeit:
Ab dem Jahr 2011 können zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende Maßnahmen, sog. „Bürgerarbeits-maßnahmen“, in Aussicht gestellt werden. Gefördert werden Personen aus dem Arbeitslosengeld II, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, mit monatlich 1.080,00 Euro.
Die Maßnahme wird für 3 Jahre bewilligt, wobei ein Teilnehmer höchstens zwölf Monate beschäftigt werden kann. Bewilligungsbehörde für die genannte Maßnahme ist das Bundesverwaltungsamt in Köln.
Wie der Vorsitzende weiter bekanntgab, kann voraussichtlich in diesem Jahr aus finanziellen Gründen seitens des Job-Centers (früher ARGE) Freyung-Grafenau, kein Zusatzjob (1,00-Euro-Job) bewilligt werden.  Aufgrund der sehr engen Personaldecke muss daher gegebenenfalls auf zusätzliches Personal (400,00 Euro-Kräfte usw.) zurückgegriffen werden.
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, jeweils für eine Person, einen Antrag auf Bürgerarbeit sowie einen Antrag auf Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zu stellen.

Neues Loipen/Pistengerät

Der Vorsitzende, gab bekannt, dass zwischenzeitlich das neu erworbene Loipen-/Pistengerät eingetroffen ist und sich auch schon in Einsatz befindet. Wie bis jetzt festgestellt wurde, ist das Gerät sehr gut. Ihn freue auch,  dass die Gemeinde Schöfweg, die den alten Pistenbully von Eppenschlag erworben habe, mit der Anschaffung ebenfalls zufrieden ist.

Ergänzung der Straßenbeleuchtung im Bereich der „Florianstraße“ und des „Birkenweges“

Der Vorsitzende gab bekannt, dass in dieser Sache am Freitag, 11. Februar, 8.00 Uhr eine Begehung und Besichtigung mit der E.ON Bayern, Herrn Kestl, vorgenommen wird.

Infoveranstaltung „Breitbandversorgung“ in Freyung

Wie der Vorsitzende berichtete, fand am Dienstag, 01. Februar im Kurhaus in Freyung eine Infoveranstaltung in Sachen LTE (Long Term Evolution) statt. Bei der Veranstaltung, in der auch Gemeinderat Süss und Ge-meinderat Perl mit anwesend waren, wurden den Gemeinden Informationen an die Hand gegeben, was sich hinter „LTE“ verbirgt, und welche Chancen diese Technologie für den ländlichen Raum haben kann. Durch Fachreferenten der Deutschen Telekom als auch von Vodafone wurden über den derzeitigen Ausbaustand als auch über die jeweiligen Ausbauplanungen informiert.
Wie der Vorsitzende weiter berichtete, wird Vodafone aller Voraussicht nach Maßnahmen sowohl im 1. als auch im 2. Halbjahr 2011 durchführen. Hier könnte dann auch Eppenschlag betroffen sein. Wie zu erfahren war, ist angedacht, in Almosenreuth und in Oberkreuzberg bestehende Sendeanlagen mit LTE auszustatten. Da die Reichweite durch diese Technik erheblich ausgeweitet werden kann, könnte durch den Standortausbau in Oberkreuzberg eine deutliche Verbesserung der Bandbreite in Wolfertschlag erreicht werden. Durch den Ausbau in Almosenreuth könnte überwiegend der südliche Gemeindeteil abgedeckt werden. Trotzdem werde man aber auch weiterhin versuchen, die Telekom dazu bewegen zu können, ein Angebot über einen Glasfaserausbau abzugeben.

Information über das Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013

Der Vorsitzende informierte darüber, dass man für die Schaffung von 3 Krippenplätzen im Kath. Kindergarten Eppenschlag nunmehr den Bewilligungsbescheid für Zuweisungen gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 durch die Regierung von Niederbayern erhalten habe. Wie der Vorsitzende weiter berichtete, bewilligt die Regierung von Niederbayern aus dem genannten Programm der Gemeinde Eppenschlag als Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung aus dem vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, bereitgestellten Bewilligungsrahmen für das Haushaltsjahr 2010 eine Gesamtzuweisung aus Landesmitteln bis zur Höhe von 3.750,00 Euro. Die bewilligten Mittel sind zweckgebunden für die Schaffung von 3 Krippenplätzen (Ausstattung) im Kindergarten Eppenschlag zu verwenden. Der Bewilligungszeitraum ist befristet bis 31.12.2012.

Antrag auf Mitgliedschaft im Förderverein Eisport Regen e.V.

Der Vorsitzende informierte über das Schreiben des Fördervereins Eissport Regen e.V. vom 04.12.2010. Hieraus konnte entnommen werden, das im April 2010 der Förderverein Eissport Regen e.V. gegründet wurde. Der Verein versucht den Eissport und die Eissporthalle in Regen erhalten zu können. Die Einrichtung selbst ist für den gesamten Bayerischen Wald – und somit auch für die Gemeinde Eppenschlag – eine sehr wichtige Freizeiteinrichtung. Der Förderverein bittet die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schönberg Mitglied im Förderverein zu werden und damit die Förderung des Eissports und der Jugendarbeit zu unterstützen. Der Mitgliedsbeitrag könne von der Gemeinde frei gewählt werden.

Im Rahmen der Diskussion war man sich darüber einig, dass man den Förderverein nicht beitritt. Es wurde überwiegend die Meinung vertreten, dass der WSV Eppenschlag auch die Hallen in Grafenau und Waldkirchen nutzt. Außerdem müsse der WSV Eppenschlag für  die Benutzung der Trainingsbahnen sowieso Zahlungen leisten. Eine dauerhafte Verpflichtung (Mitgliedschaft) würde zudem auch die finanzielle Haushaltslage nicht zulassen, da man bereits auch bei anderen Organisationen und Vereinen Mitglied ist.

Beschluss:

Die Gemeinde Eppenschlag tritt dem  „Förderverein Eisport Regen e.V.“ nicht als Mitglied bei.

Übernachtungszahlen 2010

Der Vorsitzende informierte über die Übernachtungszahlen 2010 in der Gemeinde Eppenschlag. Seinen Auführungen zufolge wurden im Vorjahr 7.828 Übernachtungen verzeichnet. Im Jahre 2010 stiegen diese nunmehr auf 8.094 an. Dies bedeute eine Steigerung von 3,4 %. Die Anzahl der Personen habe sich ebenfalls gegenüber dem Vorjahr von 1.098 auf nunmehr 1.256 erhöht. Hier liege sogar eine Steigerung von 14,39 % vor. Der Vorsitzende sah diese Entwicklung als sehr positiv an.

Wettbewerb „Grüne Begegnungs- und Erlebnis(t)räume

Der Vorsitzende, 1. Bgm. Reith verlas das Schreiben des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege, in dem der Wettbewerb 2011 „Grüne Begegnungs- und Erlebnis(t)räume vorgestellt wurde.
Der Wettbewerb selber wurde von deren Dachverband, dem Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V. offiziell ausgeschrieben. Dieser hat sich zum Ziel gesetzt, vorbildliche Leistungen bei der Erhaltung und Anlage, Pflege und Weiterentwicklung von Grünen Oasen, die als Begegnungs- und Erlebnisräume im Siedlungsbereich dienen, zu werten und bekannt zu machen. Zusätzlich sollen aber auch die posi-tiven Auswirkungen eigenverantwortlichen Handelns und bürgerschaftlicher Selbsthilfemaßnahmen eine besondere Beachtung erfahren. Der Kreisverband würde sich daher sehr freuen, wenn sie auch die Gemeinde Eppenschlag als Teilnehmer an diesem, dem Gemeinwohl dienenden Wettbewerb begrüßen könnte.

Beschluss:

Die Gemeinde Eppenschlag nimmt am Wettbewerb „Grüne Begegnung- und Erlebnis(t)räume“ teil.

Ende der Sitzung um 20:32 Uhr

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Sitzung des Gemeinderates am 22. November 2010

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete der Vorsitzende zunächst über den Vollzug der in der vorausgegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse, deren Sachstand und verwaltungsmäßigen Abwicklungen. Anschließend gab er noch einen kurzen Sachstandbericht über die laufenden Baumaßnahmen der Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen Kleinfürstberg, Hohenthan und Hungerberg sowie den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Eppenschlag-Hungerberg und FRG 47-Hohenthan.

Beratungsgegenstand:

Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Eppen-schlag (BGS-WAS)

Der Vorsitzende verwies auf die Beratung i. V. mit dem Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 am 28. Juni 2010 und die dabei in umfangreicher Weise dargelegten Gründe für die notwendige Erhöhung der Wasserverbrauchsgebühren ab dem 01. Dezember 2010 auf 1,35 Euro pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Es wurde damals bereits der Beschluss für die entsprechende An-hebung der Gebühren gefasst und die Verwaltung beauftragt, den notwendigen Satzungsentwurf zu erstellen und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

            Beschluss:

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes -KAG-  erlässt die Gemeinde Eppenschlag folgende Satzung:

§ 1

Verbrauchsgebühr

§ 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabe-satzung der Gemeinde Eppenschlag (BGS-WAS) vom 22. November 2001 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 1,35 Euro pro Kubikmeter entnommenen Was-sers.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Dezember 2010 in Kraft.

Beratungsgegenstand:

Vereinbarung über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus vom 08. September 2004;

Antrag auf Erhöhung der Entschädigung

Wie der Vorsitzende, 1. Bürgermeister Karl Reith berichtete, enthält die am 08. September 2004 zwischen der Gemeinde Eppenschlag und dem Markt Schönberg abgeschlossene Vereinbarung in Ziffer 2 Satz 1 die Festlegung, dass die Gemeinde Eppenschlag eine jährliche Entschädigung von 7.000,00 Euro an den Markt Schönberg leistet.

Auf Grund der seit dem Abschluss der Vereinbarung gestiegenen Ausgaben (insbesondere der Personalkosten) für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben durch das Büro Tourismus des Marktes Schönberg, wird von diesem nunmehr gebeten, einer Erhöhung der Entschädigung auf jährlich 8.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2010 zuzustimmen.

Beschluss:

Der Erhöhung der Entschädigung auf jährlich 8.000,00 Euro ab dem Haushaltsjahr 2010 wird zugestimmt. 

Beratungsgegenstand:

Abwasserbeseitigung BA 01 Eppenschlag;

Vertragsangebot der E.ON Bayern AG: Neuanschluss Pumpstation „Fürstberg“

Der Vorsitzende verwies darauf, dass im Rahmen der Abwasserbeseitigung BA 01 ein neuer Netzanschluss für die  Pumpstation „Fürstberg“ erforderlich wurde. Die E.ON Bayern AG hat der Ge-meinde dafür am 01.September 2010 ein Vertragsangebot unterbrei-tet, das Kostenanteile für die Gemeinde in Höhe von 3.176,05 Euro ausweist. Das Angebot wurde durch das  Ingenieurbüro Wolf  GmbH  geprüft und für in Ordnung befunden.

Beschluss:

Dem Vertragsangebot der E.ON Bayern AG –Neuanschluss der Pumpstation „Fürstberg“ vom 01. September 2010 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 3.176,05 Euro, wird zugestimmt.

Beratungsgegenstand:

Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Weg von Fürstberg nach Gschwendtnermühle

Gemeinderat Buchecker teilte mit, dass er den öffentlichen Feld- und Waldweg im Bereich der Gschwendtnermühle, verlegen möchte. Als Begründung führte er an, dass es durch die derzeitige Trassenführung bei Hochwasser immer wieder zu Wasserschäden am Ge-bäude komme. Durch die Verlegung würde der Weg hinter den Gebäuden der Geschwendtnermühle bis hin zur bestehenden Brücke verlaufen. Sämtliche anfallende Kosten, die durch die Verlegung des Weges entstehen, würden durch ihn getragen.

            Beschluss:

Der Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 1871, entsprechend des vorgelegten Lageplanes wird zugestimmt.

Die Kosten für die Verlegung des Weges sowie der Vermessungs- und Notariatskosten hat der Antragsteller zu tragen. Evtl. Mehr- oder Minderflächen werden nicht ausgeglichen

Abschlussfeier „Unser Dorf hat Zukunft/ Unser Dorf soll schöner werden“

1. Bgm. Reith informierte, dass am Freitag, dem 26.11.2010 um 19:00 Uhr die Abschlussfeier  zum Kreisentscheid „Unser Dorf hat Zukunft/Unser Dorf soll schöner werden“, in Eppenschlag, stattfindet. Die Gemeinde Eppenschlag belegte beim Kreisentscheid den 1. Platz.

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23. Sitzung des Gemeinderates Eppenschlag am 23.08.2010

Beratungsgegenstand:

Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen „Kleinfürstberg“, Hohenthan und Hungerberg sowie Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Eppenschlag – Hungerberg“ und „FRG 47 - Hohenthan“

Vergabe der Baumeisterarbeiten

Unter Bezugnahme auf den Vergabevorschlag des Ingenieurbüros Wolf GmbH vom 11. August 2010 teilte der Vorsitzende mit, dass nach der öffentlichen Ausschreibung am 09. Juli 2010 von 19 Firmen die Angebotsunterlagen angefordert wurden und 10 Firmen ein Angebot abgeben haben. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass das Angebot der Firma Karl Bachl GmbH & Co.KG, Deching mit einer Summe von 935.887,13 Euro das günstigste Angebot ist. Von der Angebotssumme entfallen auf die Abwasserbeseitigung 416.375,82 Euro und auf den Straßenbau 519.511,30 Euro – nachdem die Kosten mit 1.125.400,00 Euro berechnet waren (Abwasserbeseitigung: 472.900,00 Euro, Straßenbau: 652.500,00 Euro), wird das Budget der Gesamtmaßnahme deutlich eingehalten. Das Ingenieurbüro Wolf GmbH schlägt vor, der Firma Karl Bachl, Deching den Zuschlag zu erteilen.

Beschluss: Aufgrund des Vergabevorschlages des Ingenieurbüros Wolf GmbH vom 11. August 2010 wird der Firma Karl Bachl GmbH & Co.KG, Deching der Auftrag für die Baumeisterarbeiten zu einer Summe von brutto 935.887,13 Euro erteilt. Von der Auftragssumme entfallen 416.375,82 Euro auf die Abwasserbeseitigung und 519.511,30 Euro auf den Straßenbau.

Beweissicherung für Gebäude

Der Vorsitzende teilte des weiteren mit, dass das Ingenieurbüro Wolf GmbH des weiteren vorschlägt, zur Dokumentation von geltend gemachten Gebäudeschäden eine Beweissicherung vorzunehmen und Erschütterungsmessungen durchzuführen. Dazu wurden 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert – 2 Firmen gaben ein Angebot ab, wobei das der Firma IFB Eigenschenk, Deggendorf das preisgünstigste ist.

Beschluss: Aufgrund des Vergabevorschlags des Ingenieurbüros Wolf GmbH vom 17.08.2010 wird der Firma IFB Eigenschenk, Deggendorf der Auftrag für die Beweissicherung und Erschütterungsmessung zu einer Summe von brutto 5.076,54 Euro erteilt.

Beratungsgegenstand:

Abwasserbeseitigung in den Ortsteilen „Kleinfürstberg“, Hohenthan und Hungerberg;Vergabe der Maschinentechnik Pumpstation

Unter Bezugnahme auf den Vergabevorschlag des Ing.-Büros Wolf GmbH vom 17.08.2010 teilte der Vorsitzende mit, dass nach der öffentlichen Ausschreibung am 09.07.2010 von 9 Firmen Angebotsunterlagen angefordert wurden und 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote wurde festgestellt, dass das Hauptangebot der Firma SAE-Technik GmbH, Hilgenreith, mit einer Wertungssumme von 32.131,79 Euro das annehmbarste ist. Es wird vorgeschlagen, der Firma SAE-Technik GmbH den Zuschlag zu erteilen. Ergänzend wies das Ing.-Büro Wolf GmbH darauf hin, dass die Maßnahme in der Kostenberechnung mit 39.760,00 Euro veranschlagt war.

Beschluss: Aufgrund des Vergabevorschlages des Ing.-Büro Wolf GmbH vom 19.08.2010 wird der Firma SAE-Technik GmbH, Hilgenreith, der Auftrag für die Maschinentechnik Pumpstation zu einer Summe von brutto 32.131,79 Euro erteilt.

Haushebeanlagen und Druckrohrbelüftungen

Unter Bezugnahme auf den Vergabevorschlag des Ing.-Büro Wolf GmbH vom 23.08.2010 teilte der Vorsitzende mit, dass 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden und 3 Firmen ein Angebot abgegeben haben; die Prüfung hat das Angebot der Firma SAE-Technik GmbH, Hilgenreith, mit einer Summe von 24.871,00 Euro als das preisgünstigste ergeben – es wird vorgeschlagen, diesem Unternehmen den Zuschlag zu erteilten. Ergänzend wies das Ing.-Büro Wolf GmbH darauf hin, dass diese Leistungen mit 24.900,00 Euro veranschlagt waren.

Beschluss: Aufgrund des Vergabevorschlages des Ing.-Büro Wolf GmbH vom 23.08.2010 wird der Firma SAE-Technik GmbH, Hilgenreith, der Auftrag für 5 Haushebeanlagen und 2 Druckbelüftungen zu einer Summe von brutto 24.871,00 Euro erteilt.

Beratungsgegenstand:

Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Eppenschlag-Hungerberg“ und „FRG 47 - Hohenthan“;

Angebot der Firma E.ON Bayern AG für die Straßenbeleuchtung Hohenthan

Unter Vorlage des, dem Angebot beigefügten, Planausschnittes verwies der Vorsitzende darauf, dass im Zuge des Straßenausbaus im Zusammenhang mit der Straßenbeleuchtung der Abbau einer Brennstelle und die Errichtung von zwei neuen Brennstellen vorgesehen ist. Die E.ON Bayern AG hat der Gemeinde dafür am 30. Juli 2010 ein Vertragsangebot unterbreitet, welches einen Gesamtbetrag von 5.513,38 Euro ausweist. Das Angebot wird durch das Ingenieurbüro Wolf GmbH für sachlich in Ordnung beurteilt und kann in der vorliegenden Form angenommen werden.

Beschluss: Das Vertragsangebot der E.ON Bayern AG vom 30. Juli 2010 mit einem Gesamtbetrag von 5.615,38 Euro (die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Anfall) wird angenommen.

Beratungsgegenstand:

Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Eppenschlag - Hungerberg“;

Vertragsangebot der E.ON Bayern AG für evtl. anfallende Kabelumlegungsmaßnahmen

- Kostenteilung lt. Konzessionsvertrag

Der Vorsitzende verwies darauf, dass im Zuge des Straßenausbaus in Hungerberg und Hungermühle evtl. Stromversorgungskabel umzulegen sind, wobei sich die Gemeinde gemäß dem Konzessionsvertrag an den Kosten zu beteiligen hat. Die E.ON Bayern AG hat der Gemeinde dafür am 13. Juli 2010 einen Vertrag angeboten, der Kostenanteile der Gemeinde in Höhe von 8.613,74 Euro ausweist. Bürgermeister Reith verwies bzgl. der betroffenen Teilbereiche auf Planunterlagen, die dem Angebot beigefügt sind. Das Ingenieurbüro Wolf  GmbH  findet das Angebot sachlich in Ordnung. Es kann angenommen werden, wobei keine preisliche oder vertragliche Prüfung erfolgt ist.

Der Vorsitzende verwies ergänzend auch auf die, dem angebotenen Vertrag zusätzlich beigefügten Projektgrobpläne der geplanten Ortsnetzverkabelung in Hohenthan sowie die Grobplanung der geplanten 20 KV Kabelverlegung von der Trafostation Eppenschlag 1 zur Maststation Hohenthan 2.

Beschluss: Der durch die E.ON Bayern AG am 13. Juli 2010 angebotene Vertrag mit einem Gesamtanteil der Gemeinde für die evtl. Kabelumlegungsarbeiten in Höhe von 8.613,74 Euro (die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Anfall) wird angenommen.

Beratungsgegenstand:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010;
Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung

Der Vorsitzende gab bekannt, dass das Landratsamt Freyung-Grafenau mit Schreiben vom 28. Juli 2010 mitteilt, dass die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich behandelt wurde und der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt mit 540.150,00 Euro rechtsaufsichtlich genehmigt wird; den weiteren Wortlaut der rechtsaufsichtlichen Würdigung gab er bekannt. Es werden darin Feststellungen hinsichtlich der Zuführung zum Vermögenshaushalt, der freien Finanzspanne, der Steuerkraft und Realsteuerhebesätze, den kostenrechnenden Einrichtungen, den Rücklagen, der Verschuldung und der Finanzplanung getroffen. In der Schlussbemerkung wird darauf hingewiesen, dass, nachdem die Haushalte 2008 und 2009 ohne Kreditaufnahmen ausgeglichen werden konnten, zum Haushaltsausgleich 2010 eine hohe Kreditaufnahme erforderlich ist. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde wird  laut Plan zum Ende des laufenden Haushaltsjahres bei 1.266.233,00 Euro liegen. Im Hinblick auf die überdurchschnittlich hohe Gesamtverschuldung sowie dem weiterhin bestehend mittelfristigen Investitionsbedarf wird empfohlen, die Einnahmemöglichkeiten besser auszuschöpfen. So liegt beispielsweise der Hebesatz der Gewerbesteuer im unterdurchschnittlichen Bereich. Außerdem hat die Gemeinde immer noch keine Ausbaubeitragssatzung erlassen.

Der Vortrag wurde ohne weitere Aussprache zur Kenntnis genommen.

Beratungsgegenstand:

Verschiedenes, Wünsche und Anträg

Es lagen keine Anträge bzw. Wortmeldungen vor.

 

Ende der öffentlichen Sitzung um 20:05 Uhr