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Eppenschlag

Die Jagdgenossenschaft informiert

Liebe Bürgerinnen und Bürger ,

sicherlich wissen Sie, dass es in Eppenschlag eine Jagdgenossenschaft gibt. Ich möchte Ihnen noch kurz erläutern was eigentlich eine Jagdgenossenschaft ist und was alles dazu gehört: Eine Jagdgenossenschaft ist ein Zusammenschluss aller Eigentümer von Grundflächen – also Wald- und Wiesenflächen die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören – also in der Regel ländliche Flächen die nicht einzeln jagdbar sind. 

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden Peter Schmid
Dem zweiten Vorstand Alexander Schneider
Der Schriftführerin und Kassierin Michaela Augustin 
Den Kassenprüfern Peter Graf und Johann Friedl
Den Beisitzern Alois Graf und Max Schwankl

Hauptaufgaben einer Jagdgenossenschaft

1) Verpachtung des Jagdrechts
Die Genossenschaft verpachtet das Jagdausübungsrecht an einen oder mehrere Jäger (Pächter). Unsere Jäger sind im Jagdbogen I und II von Eppenschlag Mayer Alfred und Mittermüller Michael und im Jagdbogen III Bauer Werner und Pscheidt Augustin. Der Jagdpachtschilling von unseren Jägern ist eine zentrale Einnahmequelle unserer Genossenschaft. 

2) Verwendung der Jagdpacht
Die Einnahmen aus der Verpachtung können zur Auszahlung angefordert werden – an den jeweiligen einzelnen Grundstückseigentümer. Dienen aber auch zur Pflege und Schutz von Wild und Natur, zur Maßnahme der Wildschadensverhütung und bei uns ganz stark natürlich in Zusammenarbeit mit der Gemeinde zur Unterhaltung von Flurbereinigungs- und Waldwegen sowie zurückschneiden von Hecken oder Wildäcker verwendet werden.

Die Jagdgenossenschaft unterhält auch gemeinschaftliche Forst.- und landwirtschaftliche Maschinen,
die dann auch nach unseren Regularien an die Jagdgenossen ausgeliehen werden können.

3) Wildschadensverhütung und Regelung
Die Genossenschaft kann Maßnahmen zur Vermeidung oder Regulierung von Wildschäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen veranlassen in Zusammenarbeit mit unserer Revierförsterin Schwarz.

4) Mitwirkung beim Jagdbetrieb
Zwar übt der Pächter die Jagd aus aber die Genossenschaft hat Einfluss auf den Pachtvertrag, die Auswahl des Pächters und jagdlichen Grundsatzentscheidungen. 

5) Vertretung der Grundstückseigentümerinteressen
Sie ist Ansprechpartner und Vertreter der Grundstückseigentümer in jagdlichen Belangen etwa gegenüber Behörden oder Jagdpächtern.

6) Einberufung von Jagdgenossenschaftsversammlungen die wir jährlich abhalten.
In diesen Versammlungen berichtet laut Tagesordnung der Vorsitzende über die Aktivitäten des abgelaufenen Geschäftsjahres, weiterhin kommt der Kassenbericht mit Entlastung, Beschlüsse zur Pacht und zur Mittelverwendung und zu Satzungsänderungen usw. werden gefasst.

Ich möchte heute schon darauf aufmerksam, dass im Frühjahr 2026 bei der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Neuwahlen anstehen und ich nicht mehr kandidieren werde. 

Für weitere Fragen zur Jagdgenossenschaft können Sie mich gerne kontaktieren
Euer Bürgermeister
Peter Schmid

 

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