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Eppenschlag

Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung

Wie wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und die kommunale Wärmeplanung auf mich aus?

Was kann man sich unter einer Kommunale Wärmeplanung vorstellen?

  • Alle Kommunen in Deutschland sind verpflichtet bis Mitte 2028, deren Gemeindegebiete zu untersuchen und einen Plan aufzustellen, wie man sich zukünftig eine erneuerbare Wärmeversorgung in der gesamten Kommune vorstellt.
  • Die kommunale Wärmeplanung ist dabei keine Planung oder gar ein Bau von Wärmenetzen.
  • Das Ergebnis einer kommunalen Wärmeplanung zeigt den ökonomisch und ökologisch besten Weg zur einer Klimaneutralen Wärmeversorgung auf.  

Welche Auswirkungen ergeben sich für mich:

  • Derzeit ist der Einbau von allen Heizungstechniken grundsätzlich nach wie vor möglich.
  • Eine Beratung vor Maßnahmendurchführung, welche Heiztechnik am sinnvollsten wäre, ist aber grundsätzlich zu empfehlen.
  • Spätestens nach Mitte 2028 bzw. der Ausweisung von Wärmenetzgebieten durch die Kommune müssen alle neu eingebauten Heizungen mindestens 65 % erneuerbaren Anteil aufweisen (z. B. Wärmepumpe, Pelletsheizung, …).
  • Es besteht derzeit und auch nach Mitte 2028 keine Verpflichtung bestehende Heizungsanlagen auszutauschen.

Förderratgeber – Schon gewusst?

Mit einem Sanierungsfahrplan, der zu 50 % gefördert wird, wird aufgezeigt, wie bzw. mit welchen Maßnahmen ein Gebäude zu einem Effizienzhaus saniert werden könnte. Es gibt keine Verpflichtung zur Umsetzung dieser Maßnahmen, aber u. a. bei Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenstertausch), erhöht sich die Förderquote um 5 %, sodass sich der Sanierungsfahrplan bei relativ niedrigen Investitionen lohnt. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html

 

Beispielbild einer kommunalen Wärmeplanung
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