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Eppenschlag

Dorfgerechte Privatmaßnahmen im Ortskern

Förderung dorfgerechter Privatmaßnahmen im Ortskern Eppenschlags

Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer,

1.Bürgermeister Peter Schmid in Zusammenarbeit mit Frau Hartinger Architektin & Beauftragte vom Ilzer Land Handlungsfeld für Innenentwicklung hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern (ALE) einen Antrag gestellt für einfache „Dorferneuerung Eppenschlag 2“. Diesem Antrag wurde zugestimmt und auch eingeleitet.
Ziel des einfachen Dorferneuerungsverfahrens ist die Unterstützung der Anlieger bei Maßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden und der Modernisierung älterer Bausubstanz, denn gerade das private Engagement ist wesentlich für den Erhalt und der Identität der Ortsmitte Eppenschlags und die Vermeidung von Leerständen. Innerhalb des festgesetzten Fördergebiets (Ortskern Eppenschlag) haben investitionsbereite Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit, einen Antrag auf Privatförderung beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern zu stellen. Das Fördergebiet und die beteiligten Flurstücke, die dafür in Frage kommen, werden in der neben-/unten-stehenden Übersicht veranschaulicht.

Was kann gefördert werden?

Im Wesentlichen sind dies dorfgerechte und regionaltypische Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden mit bis zu 35% der Ausgaben, jedoch höchstens 50.000 € je Gebäude. Bei besonders ortsbildprägenden oder denkmalgeschützten Gebäuden kann der Fördersatz bis zu 60% der Ausgaben, jedoch höchstens 80.000 € betragen. Für energiesparende Maßnahmen, wie z.B. Dämmung der Fassade, kann der Förderhöchstbetrag um bis zu 10.000 € erhöht werden – jedoch nur in Verbindung mit gestalterischen Maßnahmen an der Fassade. Die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereich- und Hofräumen kann bis zu 30% der Ausgaben, jedoch höchstens 15.000 € je Gebäude, bezuschusst werden. Reine Unterhaltungsmaßnahmen sind nicht förderfähig.

Anträge auf Förderung können beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern gestellt werden. Einzureichen sind dazu ein Lageplan, Skizzen bzw. Baupläne, Bestandsfotos und Kostenangebot(e). Mit der Maßnahme darf erst nach Zustimmung durch das ALE begonnen werden. Erste Kontaktanfragen beantwortet beim Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern Herr Kenneder Tel. 09951-940-0.

Anträge auf Privatförderung sind bis spätestens 09.08.2026 möglich. Die Fertigstellung mit Kostennachweis beim ALE hat bis spätestens 09.08.2029 zu erfolgen.
Für weitere Infos zur Privatförderung liegen Flyer im Gemeindehaus bereit, sollten Sie Interesse an einem Informationsabend haben so schreiben Sie mir bitte eine E-Mail peter.schmid@eppenschlag.de .

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen immer gerne zur Verfügung 0171 3135473
1.    Bürgermeister Peter Schmid

 

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