Große Stiftungen sind bekannt. Viele haben sich damit ein Denkmal gesetzt und wirken über viele Jahrhunderte segensreich. Doch auch im kleineren Rahmen sind Stiftungen sinnvoll. In der Bürgerstiftung können Sie mit den Erträgen Ihres Vermögens eine von Ihnen bestimmte Einrichtung fördern, sei es im Naturschutz, im Sport, im Kinderschutz, im Tierschutz, in der Brauchtumspflege. Dabei müssen Sie sich nicht dauerhaft festlegen, sondern können jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
Spenden an eine Stiftung sind als Sonderausgaben abzugsfähig, dies gilt auch bei Zustiftungen zu Lebzeiten. Letztwillige Verfügungen sind von der Erbschaftsteuer befreit.
Im Jahr 2012 wurde die Bürgerstiftung Eppenschlag gegründet und von der Gemeinde Eppenschlag und der Sparkasse Freyung-Grafenau mit einem Startkapital ausgestattet. Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen sowie Erträge daraus und normale Spenden werden ausgeschüttet. Die Gemeinde Eppenschlag profitiert vom Ergebnis der Anlagen der Stiftergemeinschaft aus den letzten Jahren.
Mit der Bürgerstiftung der Gemeinde Eppenschlag wurde eine Einrichtung geschaffen, die es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, Geld für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu stiften und damit gezielt unsere Heimat zu fördern.
Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten sowie persönlichen Anliegen und nennen Ihnen alle Details.
Gemeinde Eppenschlag
1. Bürgermeister Peter Schmid
Hauptstraße 12
94536 Eppenschlag
09928 9039417
0171 3135473
peter.schmid@ eppenschlag.de
Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen der Stiftungsberater der Sparkasse gerne zur Verfügung.
Sparkasse Freyung-Grafenau
Christian Obermüller
08551 581-2600
christian.obermueller@ spk-frg.de
IBAN: DE 36 7405 1230 0060 1141 62 BIC: BYLADEM1FRGVerwendungszweck: Bürgerstiftung Gemeinde Eppenschlag mit Angabe ob „Spende“ oder „Zustiftung“.
Wichtig: Um Ihre Spendenquittung erstellen zu können, bitte immer Adresse angeben.
Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Information über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung bzw. dem Vorstand/der Geschäftsleitung des Gründungsstifters übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen. (Quelle: DT Deutsche Stiftungstreuhand AG)
Ferner weisen wir darauf hin, dass bei Terminen wie z. B. Spendenübergaben ggf. Bilder aufgenommen und für entsprechende Presseartikel o. ä. verwendet. Diese werden gemeinsam mit einem dazugehörigen Text veröffentlicht.
© VG Schönberg